Wenn es uns gut geht, denken wir nur ungern daran, was passiert, wenn ein Unfall oder eine schwere
Krankheit uns in die Situation bringt, dass ein selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist
und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
Die Annahme, dass Angehörige, Lebensgefährten oder Freunde in einem solchen Fall für Sie entscheiden
können, ist falsch. Hierfür ist die Erteilung von Vorsorgevollmachten oder einer Betreuungsverfügung,
bzw. die Anfertigung einer Patientenverfügung notwendig.
Die Patientenverfügung
dient dazu, den behandelnden Ärzten im Fall der Einwilligungsunfähigkeit
des Patienten, über dessen medizinische Behandlungswünsche zu informieren. Auch hierzulande wächst
die Akzeptanz dieser Dokumente in den berufsständischen ärztlichen Richtlinien, wenn sie konkret abge-
fasst sind und keine Hinweise für Änderungen des Patientenwillens vorliegen.
Wie genau die Patientenverfügung aussehen muss, um von den Ärzten akzeptiert zu werden, erfahren
Sie bei uns im Rahmen einer ausführlichen Beratung.
Die Betreuungsverfügung
bezeichnet den gerichtlich kontrollierten Weg der persönlichen Vorsorge.
Nach dem Betreuungsgesetz können in Form einer Betreuungsverfügung vom Betroffenen für den
Betreuungsfall im voraus Personen als Betreuer benannt oder ausgeschlossen werden. Nach der
Bestellung übernimmt der Betreuer, kontrolliert vom Gericht, die Angelegenheiten des Betreuten in
festgelegten Aufgabenkreisen, z.B.
Gesundheitsfürsorge. Er hat dabei die vom Betreuten geäußerten
Wünsche und dessen Wohl zu beachten.
Falls Sie mehr über Betreuungsverfügungen erfahren wollen
oder Unterstützung bei der Erstellung einer solchen Verfügung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit
beratend zur Seite.
Für Ihre persönliche Vorsorge bieten Ihnen unsere kooperierenden Rechtsanwälte:
Dipl. jur. Dierk Straeter
Rechtsanwalt
Martin Chrubasik
Rechtsanwalt
Alexandra Kreienbaum
Rechtsanwältin
Spiekerhof 31 | 48143 Münster | www.ra-straeter.de
- Ausführliche Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge.
- Erstellung von Vollmachten und/oder Verfügungen gemäss Ihen individuellen Wünschen
und Bedürfnissen. - Rechtliche Absicherung (z. B. Einholen von ärztlichen Attesten oder notarielle Beurkundung).
- Sichere und sinnvolle Hinterlegung Ihrer Verfügungen (z. B. beim Amtsgericht oder beim Vorsorgeregister).
- Schließlich bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen an.
Falls Sie Fragen an uns haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.


